Dimensionen der Menschenwürde


Die Idee der Würde des Menschen gehört unauslöschlich zu unserem Selbstverständnis. Ohne den wechselseitigen Anspruch auf der Bewahrung der Würde eines jeden Menschen könnten wir uns nicht als Personen verstehen, die ein würdevolles und gelingendes, glückliches Leben führen wollen.


Wenn wir von der Würde des Menschen sprechen, dann nehmen wir an, dass eine endliche Menge spezifisch menschlicher Eigenschaften gibt, die das, was in jedem Falle „Würde“ nennen, hinreichend charakterisieren. Was genau ist die Würde des Menschen? Lässt Würde sich definieren? Vielleicht ist die Forderung nach einer Definition der menschlichen Würde unangemessen; der technische Anspruch definitorischer Genauigkeit zergeht an der Bedeutung der Sache. Gleichwohl ist es sinnvoll, die sokratische „Was-ist-etwas?“-Frage an die Würde heranzutragen und den Sachverhalt der Menschenwürde genau zu analysieren und zu beschreiben, um die Bedeutung der Idee der Würde für das menschliche Leben so etwas besser zu verstehen. Denn das Bemühen um eine Definition führt in jedem Falle zu einer Klärung der oftmals intuitiven, stillschweigenden Meinungen, die wir über ein bestimmtes Phänomen haben. Wir verstehen dann besser und genauer, was wir über eine bestimmte Sache denken und weshalb uns eine bestimmte Sache besonders wichtig ist.


Der großartige erste Satz des Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nennt das entscheidende Merkmal der Würde: sie ist unantastbar. Genau betrachtet bringt der Würdesatz des Grundgesetzes eine Forderung zum Ausdruck: Die Würde des Menschen, eines jeden Menschen, soll unantastbar sein. Das wird auch in dem zweiten Satz des Artikel 1 GG deutlich: die Würde des Menschen „zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Als Rechtsbegriff hat die Menschenwürde im deutschen Recht, d. h. sowohl im Grundgesetz als auch in der ständigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung einen außerordentlichen Stellenwert. „In seinem Anwendungsbereich statuiert Art. 1 GG ein absolutes Verletzungsverbot. Die Würde des Menschen unterliegt nach dem nahezu unangefochten herrschenden verfassungsrechtlichen Verständnis keinen Grundrechtsschranken und entzieht sich als rechtliche Regel jeder Abwägung mit anderen Rechtsgütern, auch mit solchen von Verfassungsrang.“ (T. Gutmann: „Struktur und Funktion der Menschenwürde als Rechtsbegriff“, Preprints of the Centre for Advanced Study in Bioethics, Münster 2010/7).


„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – so soll es sein. Diese Forderung gilt nicht lediglich für das institutionelle Handeln des Staates, sondern ebenso für das Handeln einer jeden individuellen Person. Die Würde eines Menschen ist der Gegenstand einer speziellen interpersonalen Einstellung – der Achtung bzw. des Respekts. Die Würde eines Menschen zu schützen heißt ihn als Person mit bestimmten Eigenschaften, Fähigkeiten und Verletzlichkeiten zu achten. Der Würdesatz des Grundgesetzes ist leider keine Tatsachenbeschreibung: Die Würde des Menschen ist antastbar; die Würde vieler Menschen wird jederzeit vielfach in verschiedener Weise verletzt. Im ersten Satz des Grundgesetzes kommt eine generelle Erfahrung zum Ausdruck – die Würde des Menschen ist geradezu der Inbegriff unserer Verletzlichkeit. Verletzlichkeit ist der passive Aspekt der Würde: Sie ist etwas an uns selbst, was uns widerfahren kann und was wir vermeiden wollen. Deshalb ist unsere vielfältige Verletzlichkeit das, was es in allen unseren Handlungen zu schützen gilt. Würde hat auch einen aktiven Aspekt: Sie ist etwas, was wir bewahren und selbst schaffen können. Als Personen haben wir die Fähigkeit der Autonomie, d.h. der gedanklichen und sozialen Selbstbestimmung. Autonomie ist der aktive Aspekt der Würde. Wir können selbst, kraft unserer eigenen Fähigkeiten, etwas tun, um unsere eigene Würde bewahren und auch erleben zu können. Würde ist deshalb nicht zuletzt auch ein praktisches Selbstverhältnis – Selbstachtung. Die Würde einer Person zu schützen heißt ihre Selbstachtung nicht zu beeinträchtigen.


Ein würdevolles Leben mag so definiert werden: Ein Mensch führt genau dann ein würdevolles Leben, wenn (und solange) seine körperliche Unversehrtheit und seine gedankliche Autonomie durch andere Menschen (oder auch Institutionen) nicht beeinträchtigt wird und er in der Lage ist, seine humanspezifischen Fähigkeiten – auf eine jedenfalls minimal erforderliche Weise – erfolgreich auszuüben. Diese Definition ist ein Vorschlag und ein Angebot zur Diskussion alternativer Vorschläge.


In lebensweltlichen und theoretischen Diskussionen werden verschiedene, teils miteinander unvereinbare Auffassungen der menschlichen Würde vertreten. Einige Zeitgenossen sind der Auffassung, dass jedem Menschen alleine aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Gattung Mensch Würde zukommt. Diese Auffassung wird auch in der Menschenrechtskonvention des Europarates zur Biomedizin formuliert. Danach umfasst der Schutz der Menschenwürde auch menschliche Embryonen. Aus theologischer Perspektive kommt in der Menschenwürde die Heiligkeit des Lebens zum Ausdruck. Andere Zeitgenossen machen Würde von personaler Autonomie abhängig. Diese Auffassung hat in der abendländischen Geistesgeschichte Immanuel Kant geprägt. In Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten heißt es: „Autonomie ist also der Grund der Würde der menschlichen und jeder vernünftigen Natur.“ Neben der Autonomie gehören weitere Fähigkeiten wie etwa die Sorge um andere Menschen zu den spezifisch menschlichen Fähigkeiten. Der Bereich der humanspezifischen Fähigkeiten und ihre Bedeutung für die Würde des Menschen wird gegenwärtig in dem Forschungsprogramm des „Human Development Approach“ ausführlich thematisiert (vgl. dazu Martha C. Nussbaum: „Creating Capabilities. The Human Development Approach“, Cambridge, MA / London 2011).


In vielen bioethischen, medizinethischen und politischen Debatten spielen verschiedene Auffassungen der Menschenwürde eine zentrale Rolle, so etwa in Kontroversen über Schwangerschaftsabbruch, passive und aktive Sterbehilfe, embryonale Stammzellforschung, Präimplantationsdiagnostik, Genetic Enhancement oder auch über die Rechtfertigung von Präventivfolter. Um sich in den komplexen, teils leidenschaftlich geführten Diskussionen über die Menschenwürde orientieren zu können, sind verschiedene Fragen zu erörtern:


  • Welche alternativen Würdekonzeptionen sind zu unterscheiden?


  • Welche Funktion erfüllen bestimmte Menschenwürdekonzeptionen in Argumenten in ethischen und politischen Debatten?


  • Ist Menschenwürde ein geeignetes Konzept für die Rechtfertigung ethischer und politischer Entscheidungen?


  • Wie verhält sich das Konzept der Menschenwürde zu anderen grundlegenden ethischen und sozialen Konzepten wie Autonomie, Freiheit, Menschenrechte, Lebensqualität, Gerechtigkeit und Glück?


Auf dieser Plattform werden grundlegende Informationen und wichtige Dokumente zur Menschenwürde, Erläuterungen, Analysen und Kommentare des Menschenwürdekonzepts sowie einige ethische und politische Debatten vorgestellt, in denen die Berufung auf die Würde des Menschen eine zentrale Rolle spielt.



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